FAQs - häufig gestellte Fragen
Das Konzept der “Notfalltreffpunkte” basiert tatsächlich auf dem ursprünglichen Gedanken der so genannten “Katastrophenschutz-Leuchttürme” bzw. “Kat-Leuchttürme”.
Das Landratsamt Oberallgäu und die Oberallgäuer Gemeinden sind sich aber einig, dass der Begriff des NOTFALLTREFFPUNKT insbesondere hier im Alpenraum sprachlich deutlich griffiger ist und daher von der Bevölkerung intuitiv deutlich besser verstanden wird.
Außerdem wollen wir mit dem Begriff des NOTFALLtreffpunktes auch damit ausdrücken, dass die Notfalltreffpunkte auch schon unterhalb der formal-rechtlich durch das Landratsamt nach Bayer. Katastrophenschutzgesetz festgestellten “Katastrophe” dienlich sein können.
Zudem nutzen wir als Grenzregion zu Baden-Württemberg, Österreich und der Schweiz durch die Verwendung des Begriffes NOTFALLTREFFPUNKT genau den gleichen Begriff wie diese Staaten bzw. das benachbarte Bundesland. Damit berücksichtigen wir den Tourismus in unserer Region und sorgen dafür, dass auch Gäste in unseren Gemeinden in Krisenzeiten vertraute Strukturen vorfinden.
- Baden-Württemberg
- Schweiz
- Beispiel Österreich: Stadt Dornbirn in Österreich/Vorarlberg