Ausnahmesituationen
Trotz aller Vorbereitung, manchmal kann es zu Ausnahmesituationen kommen:
- ein langandauernder Stromausfall
- ein heftiges Unwetter, welches Schäden an der Kommunikationsinfrastruktur verursacht
- ein Hochwasser
- die Entschärfung eines Blindgängers aus dem 2. Weltkrieg
- ….
Bei all diesen Ereignissen kann es Sinn machen, dass der gemeindliche Notfalltreffpunkt aktiviert wird.
In der Regel entscheidet der Krisenstab der jeweiligen Gemeinde lage- und ereignisabhängig, ob der Notfalltreffpunkt aktiviert wird.
Möglicherweise kann auch bei Krisensituationen, die den gesamten Landkreis betreffen, das Landratsamt als Katastrophenschutzbehörde die Gemeinden anweisen, dass die Notfalltreffpunkte aktiviert werden sollen!
Einheitliche Kennzeichnung
Damit Notfalltreffpunkte leicht aufgefunden werden können werden die Notfalltreffpunkte zukünftig im Landkreis Oberallgäu mit einem einheitlichen Schild gekennzeichnet.